Zwischenerfolg für den FC Bayern beim OLG München im Verfahren gegen Tickethändler
Der FC Bayern München darf Stadion-Tickets sperren, wenn Fußballfans diese auf einem Zweitmarkt gekauft haben. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat am Donnerstag die Berufung eines Tickethändlers gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und damit seiner Unterlassungsklage gegen den FC Bayern nicht Recht gegeben.
Die Richter fällten ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Dieser verkauft hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiter. Er ließ aber das Gericht wissen, an seiner Berufung festhalten zu wollen. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel am OLG einlegen.
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https://sport.sky.de/fussball/artikel/fc-bayern-darf-nach-urteil-tickets-sperren/11503177/34369
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fc-bayern-darf-weiterverkaufte-stadion-tickets-sperren,R4C5Vh5