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Simon Karlin im DLF zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge – Der Fall Müller

Sind Profifußballer ganz normale Arbeitnehmer? Vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wird am kommenden Mittwoch der Streit zwischen Torhüter Heinz Müller und seinem Ex-Klub Mainz 05 verhandelt. Es geht um die Frage, ob befristete Verträge im Fußball rechtens sind oder ob auch Fußballer ein Recht darauf haben, unbefristet angestellt zu werden.Ursprünglich hatte der ehemalige Mainzer Torwart Heinz Müller eine Vertragsverlängerung bei Mainz 05 erreichen wollen. Schließlich klagte er gegen die Rechtmäßigkeit von mehreren, nacheinander abgeschlossenen und nur befristet geltenden Arbeitsverträgen. In der ersten Instanz entschied das Arbeitsgericht Mainz im März 2015 zu Gunsten des Spielers. Gerichtssprecherin Ruth Lippa begründete das Urteil damals unter anderem so: “Für Fußballverträge, die ja auch Arbeitsverträge sind, gilt nach dem Gesetz nichts anderes als auch für sonstige Arbeitsverträge, und hier, wie in anderen Bereichen auch, kann es ungewiss sein, ob ein paar Jahre später die volle Leistungsfähigkeit besteht. Das rechtfertigt nicht als solches die Befristung des Arbeitsvertrages.”Das Gericht betrachtet Profifußballer als ganz normale Arbeitnehmer, die nach maximal zwei befristeten Arbeitsverträgen unbefristet beschäftigt werden müssten. Genau das sehen die Vertreter des Sports und viele Juristen anders. Unterstützt von der Deutschen Fußball-Liga legte Mainz 05 Rechtsmittel ein.Furcht vor den KonsequenzenDie DFL fürchtet wie der Verein die möglichen Konsequenzen, falls das Urteil bestätigt wird. Jeder Fußballprofi müsse dann bis zur Rente festangestellt werden, auf Dauer wären ein aufgeblähter Kader und extrem hohe Personalkosten die Folge. Spieler wären fast unkündbar und könnten ihrerseits das Arbeitsverhältnis auflösen und nach der gesetzlichen Kündigungsfrist ablösefrei wechseln. Der Münchner Rechtsanwalt Simon Karlin kann sich nicht vorstellen, dass das Urteil bei höheren Instanzen Bestand hat.

Interview Deutschlandfunk

15. Februar 2016
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