Simon Karlin im DLF zu Olympia-Werberegeln und den neuesten Entwicklungen
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundeskartellamtes lösen zwar kein Beben in der olympischen Sportwelt aus. Aber sie beschränkten die bisherige Dominanz des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Vermarktungsfragen. Der Bundesgerichtshof urteilte in dem aktuellen Fall in dieser Woche, dass das Olympiaschutzgesetz ausdrücklich eine Benutzung der olympischen Bezeichnungen wie „olympiareif“ oder „olympiaverdächtig“ erlaube, wenn damit Merkmale oder Eigenschaften beschrieben werden. Der Münchner Sportrechtsexperte Simon Karlin erklärt:
„Denn es ging nicht um Lauterkeitsrecht, also um das unlautere Ausnutzen der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen waren hier nicht Gegenstand, sondern die isolierte Betrachtung der Begriffe olympiareif und olympiaverdächtig. Da hat der BGH gesagt, hier fehlt der Bezug zu den Olympischen Spielen, und was in diesem Einzelfall auch gefehlt hat, war eine konkrete, ausreichende bildliche Bezugnahme zu den Olympischen Spielen.“
Der gesamte Beitrag (auch als Audio) im Deutschlandfunk