Martin Stopper und Caroline Dressel zum Arbeitsrecht und Transfersystem im Fußball nach dem “Heinz Müller”-Urteil des BAG
Das BAG hat mit Urteil vom 16. Januar 2018 die in der Sport- und Arbeitsrechtswelt diskutierte Frage zur Zulässigkeit von Befristungen der Spielerarbeitsverträge endgültig beantwortet. Die befürchtete Revolution ist ausgeblieben, ein zweites Bosman-Urteil wurde nicht geschrieben. Das BAG hat die Befristung von Spielerarbeitsverträgen jedenfalls im zu entscheidenden Fall als zulässig erachtet. Nachdem die beiden Vorinstanzen divergierende Entscheidungen getroffen hatten, kommt das höchste Gericht zum einzig praxistauglichen Ergebnis.
Konkret hatte der Bundesligaprofi Heinz Müller gegen seinen früheren Arbeitgeber 1. FSV Mainz 05 e.V. unter anderem auf Entfristung seines Arbeitsvertrages geklagt. Ein Sieg für Heinz Müller hätte insofern sportrechtlich wie sportpolitisch Auswirkungen gehabt, als dass die Vereine ihren Spielern dann nach deren sportlicher Blütezeit bis ins gehobene Alter aufgrund bestehender, weil unbefristeter, Verträge hohe Gehälter hätten zahlen müssen. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Finanzstruktur von Profivereinen und damit das gesamte System wären offensichtlich gewesen. Das Urteil steht damit auch in Einklang mit den Regularien des Weltverbandes FIFA, die die Festsetzung einer maximalen Vertragslaufzeit von fünf Jahren als Soll-Vorschrift vorsehen.