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Holzhäuser / Karlin vertreten FC Bayern München gegen Tickethändler vor dem Landgericht München

Die Praxis des FC Bayern beim Ticketverkauf für Fußballspiele in der Allianz Arena ist rechtens. Das Landgericht wies die Klage eines professionellen Tickethändlers ab, der argumentiert hatte, die dabei geltenden Beschränkungen behinderten sein Geschäft unrechtmäßig.

In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat der Verein – beziehungsweise die FC Bayern AG, die für den Profi-Bereich zuständig ist – die Weitergabe von verkauften Tickets beschränkt. Begründet wird das mit sicherheitstechnischen Gründen und damit eine “flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen” erreicht werden kann. Außerdem heißt es dort: “Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt.” Falls jemand am Stadion-Eingang mit illegal erworbenen Karten erwischt wird, läuft er Gefahr, nicht eingelassen zu werden.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-der-fc-bayern-darf-den-weiterverkauf-von-tickets-beschraenken-1.3613992

18. April 2017
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