Tim Bagger von Grafenstein zu “Auswärtstickets” – Vertragliche Konstellationen und Implikationen am Beispiel der Fußball-Bundesliga
Dr. Tim Bagger von Grafenstein / Paul Fischer, München
„Auswärtstickets“ – Vertragliche Konstellationen und Implikationen am Beispiel der Fußball-Bundesliga
Dem Fan des Heimteams bzw. dem Zuschauer, der seine Eintrittskarte (Ticket) beim Heimclub erwirbt ist seine vertragliche Situation beim Besuch eines Bundesligaspiels im Grunde einfach erklärt: Aufgrund seiner Saison-Dauerkarte oder des für das konkrete Spiel erworbenen Tickets ist sein Vertragspartner der Heimclub. Durch den Kauf des jeweiligen Tickets, sei es im Online-Ticketshop oder in einer Vorverkaufsstelle, kommt der sog. Zuschauervertrag zustande. Die tatsächliche Aushändigung des Tickets als kleines Inhaberpapier i.S.v. § 807 BGB stellt dabei einen Teil der Erfüllung des Zuschauervertrags dar. Der Zuschauervertrag enthält in dieser Konstellation neben dem werkvertraglichen Element (=Durchführung der Veranstaltung) als Schwerpunkt sowie dem mietvertraglichen Element (=Zurverfügungstellung eines Sitz- bzw. Stehplatzes mit Sicht auf das Spielfeld) auch ein kaufvertragliches Element, das gemäß § 929 Satz 1 BGB durch Übergabe und Übereignung des Tickets erfüllt wird.
Betreffend die Pflichten aus dem Zuschauervertrag hat der BGH in seinem Zuschauerregress-Urteil am 22.09.2016 entschieden, dass aus dem Vertrag für den Zuschauer unter anderem die Pflicht resultiert, die Durchführung des Spiels nicht zu stören. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, hat der verantwortliche Zuschauer für den daraus folgenden Schaden seines Vertragspartners zu ersetzen.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund lohnt ein Blick auf die vertraglichen Konstellationen der am Kauf von „Auswärtstickets“ durch den Auswärtsfan beteiligten Akteure (dazu unter II.). Anschließend werden Konsequenzen im Hinblick auf das genannte BGH-Urteil vom 22.09.2016 dargestellt (dazu unter III.), bevor die gefundenen Ergebnisse thesenartig zusammengefasst werden (dazu unter IV.).