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Simon Karlin und Stefan Schmidt zu datenschutzrechtlichen Fragen bei Akkreditierungsverfahren im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen

Analyse der Rechtsgrundlagen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen in Deutschland sehen sich bei der Organisation und Durchführung von Sportgroßveranstaltungen, vor allem während der Akkreditierung der Teilnehmer, mit datenschutzrechtlich relevanten Fragestellungen konfrontiert. Dies betrifft insbesondere die in der Praxis äußerst relevante Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) der Teilnehmer durch die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden. Seit Jahren bemängelt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) das Fehlen einer entsprechenden und vor allem einheitlichen Rechtsgrundlage. Aktuell werden in der Praxis die Verfahren zur ZVÜ in zahlreichen Bundesländern – teils in Ermangelung spezialgesetzlicher Grundlagen – entweder auf die Einwilligung oder die Gefahrenabwehr der öffentlichen Sicherheit gestützt. Simon Karlin und Stefan Schmidt haben in einem Beitrag den gesetzlichen Status quo und die Forderungen der DSK dargestellt, um anschließend vor dem Hintergrund der teils vorhandenen länderspezifischen Normen Anregungen für eine Regelung de lege ferenda vorzuschlagen.

Zum gesamten Beitrag in der ZD.

3. November 2020
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