Simon Karlin und David Bischoff zu DSGVO vs. Recht am eigenen Bild – Praktische Auswirkungen bei Sportveranstaltungen
I. Einleitung
Stell Dir vor, es ist Bundesliga, alle gehen hin, und keiner darf dabei gezeigt werden…
Allein in der Saison 2017/2018 besuchten knapp 13,5 Mio. Fans die Spiele der Fußball-Bundesliga, was einen Schnitt von knapp 400.000 Besuchern pro Spieltag und eine Zuschauerzahl von knapp 44.000 pro Spiel bedeutet. Jeder dieser Fans kann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er von TV-Kameras oder Fotografen im Rahmen einer solchen Massenveranstaltung erfasst wird. Diese Zuschaueraufnahmen können regelmäßig bei der Live-Berichterstattung zum jeweiligen Spiel, der Verwertung während des Spiels, etwa durch Anzeigen auf dem Video-Würfel im Stadion, der Sportschau am Samstagabend oder im Rahmen der Nachberichterstattung in einem der zahlreichen Print-Medien veröffentlicht werden. Gleiches gilt natürlich auch für die weiteren „Massensportarten“, wie Basketball, Handball oder Eishockey. Aufgrund dieser praktischen Relevanz stellt sich die Frage, ob eine derartige Anfertigung und Veröffentlichung der Zuschaueraufnahmen tatsächlich – auch nach unmittelbarer Anwendbarkeit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) ab 25. 5. 2018 und den darin vorgesehenen teils drakonischen Sanktionen – zulässig ist und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher rechtlichen Grenzen.