Martin Stopper zu Sportkartellrecht im Wirtschaftskartellrecht
1993 erschien die erste Zeitschrift für Sport und Recht, da wurde der erste Spross der Verbindung von Sport und Kartellrecht schon ausgetragen. Am 11.12.1997 erging die erste rechtskräftige Entscheidung mit dem Namen „Europapokalheimspiele“ durch die Mitglieder des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs. In dieser Zeit habe ich selbst eine Dissertation zu diesem Fall der Zentralvermarktung von Fernsehübertragungsrechten und seiner kartellrechtlichen Beurteilung verfasst. Mit diesem Thema war ich damals recht einsam, das hat sich bis heute sehr geändert. Kartellrecht und Sport sind eine Verbindung in Rechtsprechung und Literatur eingegangen, die sich in verschiedenen Ausprägungen wiederfindet. Man spricht dabei mittlerweile von Sportkartellrecht, wobei es eben das eigentlich nicht ist.