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Lentze Stopper unterstützt Bayer 04 Leverkusen seit Jahren erfolgreich im Kampf gegen den inoffiziellen Ticketzweitmarkt

Bayer 04 erzielte in der Vergangenheit in mehreren Fällen einen Erfolg vor Gericht gegen den inoffiziellen Ticketzweitmarkt.

Hierbei wurden insbesondere Fälle vor Gericht gebracht, in denen eine eindeutige Gewinnerzielungsabsicht vorlag. Die Gerichte stärkten hierbei vor allem die „Allgemeinen Ticketing-Geschäftsbedingungen“ von Bayer 04 und bezeichnen diese als wirksam.

„Wir freuen uns über die Bestätigung, dieses zeigt uns, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden und dazu klare, transparente ATGB anwenden“, so Simon Pallmann, Direktor Operatives Geschäft bei Bayer 04.

Seit mehreren Jahren geht Bayer 04 konsequent für seine Fans gegen den inoffiziellen Ticketzweitmarkt vor. Das Ziel dieser Vorgehensweise ist es, den unkontrollierten Handel mit Tickets – insbesondere zum Schutz der eigenen Fans sowie aller Stadionbesucher – zu bekämpfen und einzuschränken. Eine Trennung rivalisierender Fangruppen sowie der Ausschluss von gewaltbereiten Stadionbesuchern sind bei einer Weiterveräußerung von Tickets über den inoffiziellen Ticketzweitmarkt nicht möglich. Darüber hinaus möchte Bayer 04 im Rahmen einer sozialen und fairen Preisstruktur dazu beitragen, eine flächendeckende Versorgung der Fans mit Tickets zu regulären Preisen zu gewährleisten.

„Gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien Lentze Stopper sowie Becker Haumann Mankel Gursky beobachten wir Angebote und sperren die gehandelten Tickets für unser elektronisches Zutrittssystem. Gleichzeitig gehen wir rechtlich gegen die Verkäufer vor und mahnen diese ab“, sagte Tobias Fernau, Leiter Ticketing bei Bayer 04.

Neben dem Weiterverkauf zur Absicht der Gewinnerzielung, kommt es auch immer wieder vor, dass über den inoffiziellen Ticketzweitmarkt gefälschte oder nicht gültige Tickets zu hohen Preisen verkauft werden. Bayer 04 warnt seine Anhänger ausdrücklich vor dem Kauf von Tickets über inoffizielle Zweitmarkplattformen. Zu diesen gehören u.a. eBay, Viagogo oder StubHub.

20. April 2017
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