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Felix Holzhäuser im Interview zum Ticketschwarzmarkt

Interview mit der Braunschweiger Zeitung

„Die Sicherheit wird aufs Spiel gesetzt“ Der Rechtsanwalt Felix Holzhäuser ordnet den Schwarzmarkt ein. Felix Holzhäuser (38) ist Anwalt für Sportrecht. Er berät unter anderem Eintracht Braunschweig, den VfL Wolfsburg und Hannover 96 in Ticketfragen. Stefan Lienert sprach mit ihm. Herr Holzhäuser, darf ich Tickets für ein Bundesligaspiel zum regulären Preis weiterverkaufen? In diesem Fall wird niemand gegen Sie vorgehen. Diese Möglichkeit soll immer erhalten bleiben. Es gibt aber zwei Bereiche, aus denen sich eine Unrechtmäßig- keit ergeben kann. Zum einen das Gewerberecht, das vor allem beim Verkauf am Stadion eine Rolle spielt. Wenn Sie dort ihre Tickets weiterverkaufen, könnten Sie ein Problem mit dem Ordnungsamt bekommen, weil für den gewerblichen Verkauf von Tickets eine Gewerbeerlaubnis benötigt wird. Die hat in der Regel der Verkäufer am Stadion nicht. Zum anderen gibt es die allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen der Clubs. Sie verbieten den Weiterverkauf von Tickets, aber nur für bestimmte Bereiche, etwa beim Verkauf über dem regulären Ticketpreis, im Internet oder bei der Weitergabe an professionelle Schwarzhändler. Derjenige, der bei Viagogo inseriert, verstößt al-so mehrfach gegen die Geschäftsbedingungen. Problematisch ist, dass diese Händler für die Clubs schwer zu ermitteln sind, weil sie einen weitgehend anonymen Schwarzmarkt ermöglichen. Und was, wenn doch? In Sachen Gewerberecht kann ein Ordnungsgeld fällig werden. Wenn es sich um einen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Clubs handelt, greifen Sanktionen. Das Ticket kann gesperrt werden, oder eine Vertragsstrafe bis zu 2500 Euro ist möglich. Der professionelle Handel im Netz ist also ein Problem für die Clubs? Wir reden hier nicht nur von Preispolitik der Clubs, sondern auch von Sicherheitsthemen. Die¬sen Verkauf kann ich ja gar nicht mehr kontrollieren. Da können Leute ins Stadion kommen, die eigentlich Stadionverbot haben.

Beitrag Braunschweiger Zeitung Teil I und Teil II

22. August 2016
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